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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Basiskonto für Obdachlose und Asylbewerber


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    Was für die meisten Menschen in Deutschland selbstverständlich ist, war für Obdachlose und Asylbewerber bisher oft unvorstellbar: der Besitz eines Girokontos. Seit dem 19. Juni hat nun jeder Bürger das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto. Es soll rund einer Million Menschen zugutekommen.

    Warum wurde ein Rechtsanspruch eingeführt? Was beinhaltet das Jedermann-Konto? Und was sieht das Gesetz noch vor? Antworten auf die wichtigsten Fragen.


    Warum ist das Gesetz nötig?


    Weil es bisher zu viele Menschen ohne Konto in Deutschland gibt. 1995 hatten die Banken in Deutschland eine Selbstverpflichtung abgegeben, sogenannte Jedermann-Konten anzubieten. 2012 verpflichteten sich die Sparkassen dazu, für jede in ihrem Geschäftsgebiet ansässige Privatperson auf Wunsch zumindest ein Guthabenkonto zu führen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Nationalität. Die Politik war mit der Umsetzung der freiwilligen Maßnahmen jedoch unzufrieden. Obdachlose und Flüchtlinge wurden häufig als Kunden abgelehnt, weil sie entweder keinen festen Wohnsitz oder keine Ausweispapiere vorlegen konnten. Doch wer kein Konto hat, weiß erst, wofür man es braucht: für eine Wohnung, einen Handyvertrag oder eine Mitgliedschaft etwa.


    Wie viele Menschen sind betroffen?


    Früheren Schätzungen zufolge sollen etwa 670.000 Menschen in Deutschland kein Konto gehabt haben. Die Zahlen dürften spätestens seit dem starken Flüchtlingszuzug im vergangenen Jahr obsolet geworden sein. Etwas jüngeren Angaben zufolge soll das im März endgültig gebilligte Gesetz etwa einer Million Menschen zugutekommen.


    Was genau sieht das Gesetz vor?


    Mit dem etwas sperrig bezeichneten Zahlungskontengesetz wurde eine Richtlinie der EU umgesetzt. Alle Geldhäuser sind nun verpflichtet, Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf "Guthabenbasis" einzurichten. Solche Personen waren bisher nur von einigen Sparkassen und Volksbanken als Kunden akzeptiert worden. Einzige Voraussetzung für die Einrichtung des Basiskontos ist, dass sich die Bürger legal in der EU aufhalten. Der Inhaber des Basiskontos erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Er kann aber sein Konto nicht überziehen.

    Das Bundesverbraucherschutzministerium, das das Gesetz mit dem Bundesfinanzministerium ausgearbeitet hat, zeigt in einem Tweet vom 18. Juni, was das Gesetz alles kann und soll. So zwingt es Banken dazu, ihre Kontogebühren so zu veröffentlichen, dass auch Verbraucher ohne besondere Fachkenntnisse die verschiedenen Angebote problemlos vergleichen können. Zudem soll Kunden der Wechsel der Bank erleichtert werden.

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    Was sagen die Banken?


    Bei einigen Banken stieß das Vorhaben auf wenig Begeisterung. Sie verwiesen in der Vergangenheit auf internationale Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche, die eine eindeutige Identifizierung von Bankkunden verlangen. Die Kreditwirtschaft pochte auch auf mehr Zeit für die Umsetzung. Die Regelungen zum Basiskonto sollten wie die Vorgaben zum Kontowechsel erst am 18. September 2016 in Kraft treten, hatten Verbände gefordert. Auch sollte der Katalog der Ablehnungs- und Kündigungsgründe erweitert werden.


    Und wird die Umsetzung ablaufen?


    In der Kreditwirtschaft heißt es: "Das Gesetz gilt, die Banken werden es befolgen." Bei den Sparkassen wird betont, für sie ändere sich zum Stichtag im Alltag relativ wenig, denn die Regeln entsprächen "weitgehend" ihrer Selbstverpflichtung von 2012. Bisher hätten 250.000 Flüchtlinge ein Konto bei Sparkassen eröffnet.

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    Author: Michael Edwards

    Last Updated: 1703927402

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